Betriebsbedingte Kündigungen jetzt auch bei Fehler bei der Sozialauswahl wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zur fehlerhaften Sozialauswahl bei Kündigungen zu Ihren Gunsten geändert und den Einsatz von Punkteschemata attraktiver gemacht (BAG, Urteil vom 09.11.2006, Az.: 2 AZR 812/05).
Wenn Sie in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigten, müssen Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung ermitteln, welchen Mitarbeiter die Kündigung am wenigsten beeinträchtigt („Sozialauswahl“). Dabei können Sie bei der Auswahlentscheidung die sozialen Gesichtspunkte mit einem Punktesystem bewerten, anschließend anhand der von den einzelnen Arbeitnehmern jeweils erreichten Punktzahlen eine Rangfolge der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer erstellen. Entfallen z. B. 10 von 50 Arbeitsplätzen, so sind bei Anwendung eines solchen Punktesystems grundsätzlich die 10 Arbeitnehmer mit den geringsten Punktzahlen zu kündigen.
Dieses Risiko bestand bisher
Obwohl Objektivität und Transparenz der Entscheidung gute Argumente für ein solches System sind, war es bisher insbesondere im Mittelstand nicht weit verbreitet. Denn bisher führte jeder Fehler bei der Punktebemessung bei nur einem Mitarbeiter dazu, dass alle ausgesprochenen Kündigungen unwirksam waren. Alle gekündigten Mitarbeiter konnten sich auf den Fehler berufen und ihre Kündigung mit hohen Erfolgsaussichten angreifen. Und dies unabhängig davon, ob der konkrete Fehler Auswirkung auf sie selbst hatte!
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