Arbeitszeitverstöße berechtigen nicht immer zur Kündigung
Verlässt ein Arbeitnehmer unentschuldigt seinen Arbeitsplatz für eine längere Zeit, um private Dinge zu erledigen, kann er grundsätzlich fristlos entlassen werden. Dies muss aber nicht immer gelten, wie die Gegenüberstellung der folgenden 2 Urteile zeigt (Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt a. M., 28.11.2006, Az. 1 Ca 5687/06, und Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, 26.4.2006, Az. 10 Sa 49/06).
Bei Arbeitszeitbetrug kann fristlos gekündigt werden In Frankfurt am Main fuhr ein Computerspezialist während seiner Arbeitszeit zum Finanzamt, um seine Steuererklärung abzugeben. Das kostete ihn insgesamt 3 Stunden. Diese 3 Stunden hatte er auch nicht ausgestempelt. Sein Arbeitgeber entließ ihn daraufhin fristlos. Nach Ansicht der Richter am ArbG Frankfurt auch zu Recht. Das Verhalten des Arbeitnehmers sei als pflichtwidrige Manipulation bei der Arbeitszeiterfassung zu werten. Er hatte ja nicht ausgestempelt. Der Arbeitnehmer hat sich im Klaren darüber sein müssen, dass dies von der Firma nicht toleriert wird. Deshalb sei auch eine Abmahnung überflüssig gewesen. Keine Kündigung bei Kurzschlussreaktion Im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz hat ein Arbeitnehmer wutentbrannt seinen Arbeitsplatz verlassen, nachdem er sich mit einem Kollegen gestritten hatte. Am nächsten Tag meldete sich der „Flüchtige“ krank und legte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Der Arbeitgeber kündigte fristlos, wegen Arbeitsverweigerung. Das LAG sah dies anders: Es liege keine Arbeitsverweigerung vor. Der Arbeitnehmer habe aus Ärger eine „Kurzschlussreaktion“ gezeigt und den Arbeitsplatz verlassen. Für den nächsten Tag habe er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehabt – auch hier kann also keine Arbeitsverweigerung gesehen werden. Fazit: Im 1. Fall ist das Urteil nachvollziehbar, es ist schon „mutig“, einfach so 3 Stunden den Arbeitsplatz zu verlassen, um Privates zu regeln. Und das, ohne auszustempeln! So klar liegt aber nicht jeder Fall: - Wer den Arbeitsplatz für mehrere Stunden verlässt, um zum Finanzamt zu fahren, kann und soll fristlos gekündigt werden. Das Verhalten geht schließlich zu Lasten ehrlicher Kollegen und Kolleginnen.
- Anders sähe die Sache aber aus, wenn der Mitarbeiter einen Anruf aus der Schule bekommen hätte, mit der Nachricht, dass sein Kind schwer gestürzt ist. Oder wenn der Mitarbeiter nur mal für 5 Minuten weggegangen wäre.
- In diesen Fällen ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt, sondern allenfalls eine Abmahnung der betroffenen Mitarbeiter.
| Tipp Bei Kündigungen müssen Sie beteiligt werden. Hinterfragen Sie bei Arbeitszeitverstößen das Handeln des Beschäftigten immer. Fragen Sie den Kollegen ganz direkt, warum er so gehandelt hat. So können Sie dann besser einschätzen, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. |
Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand.
Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in
„Personalrat aktuell“.
|