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20.7.2008

09/2007

Warum Sie die Arbeitszeiten Ihrer Fahrer jetzt noch genauer beobachten müssen

Sie kennen diese Situation: Ein eiliger Auftrag flattert ins Haus, doch der Fahrer, den Sie bitten, die Arbeit zu übernehmen, lehnt dies mit Hinweis auf seine an diesem Tag schon geleistete Arbeitszeit ab – und geht nach Hause. Können Sie ihm in diesem Fall kündigen?

Nein! So ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M. (Az. 1 Ca 1199/07) – und kassiert damit die fristlose Kündigung, die der empörte Arbeitgeber ausgesprochen hatte. Zugrunde liegt folgender Fall:

Der fristlos gekündigte Arbeitnehmer arbeitete als Fahrer in einem Abschleppunternehmen. Er war am betreffenden Tag bereits seit dem frühen Morgen im Einsatz. Am Nachmittag erhielt er den Auftrag, ein Pannenfahrzeug nach Düsseldorf zu bringen. Das lehnte er ab.

Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten bringt keinem etwas
Hätte er die Fahrt angenommen, hätte er zwangsläufig gegen die Arbeitszeitgesetze verstoßen – hier vor allem gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. Tatsächlich kam der Kollege, der den Auftrag dann übernahm, erst spät in der Nacht aus Düsseldorf zurück.

Die Richter stellten sich auf die Seite des Arbeitnehmers
Der Fahrer war in diesem Fall berechtigt, die Fahrt zu verweigern. Denn der Arbeitgeber hätte klar erkennen müssen, dass sein Fahrer den Auftrag nur unter Verstoß gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes hätte erledigen können.

Was das Urteil für Sie bedeutet
Dadurch, dass der Arbeitgeber den Fahrer aufgefordert hat, bewusst gegen die Arbeitszeitgesetze zu verstoßen, hat er sich im Grunde strafbar gemacht. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG kann die Arbeitszeit zwar über 10 Stunden verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fallen; Voraussetzung für eine derart abweichende Regelung ist allerdings, dass sie in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung zugelassen ist. Das war hier aber nicht gegeben.

Serv!ce :
Wann und in welchen Fällen dürfen Sie bei Fahrern Überstunden überhaupt anordnen? Eine Praxisübersicht hierzu können Sie unter www.bwr-media.de kostenlos downloaden.


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Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Logistikunternehmen aktuell“.

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