Fristlose Kündigung bei Frankieren von Privatpost auf Firmenkosten
Ein Arbeitnehmer verschickte immer mal wieder Privatpost auf Firmenkosten. Insgesamt verursachte er so einen Schaden von 5 €.
Das ist doch zu wenig, um kündigen zu können, oder? Falsch!
Der Schaden ist unerheblich – so die Frankfurter Richter. Entscheidend ist vielmehr die kriminelle Energie, die der Arbeitnehmer angewendet hat. Er hat das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht – und da ist es egal, ob es sich um 5 oder um 5.000 € handelt. Deswegen konnte der Arbeitgeber hier auch fristlos kündigen.
Fazit : „Diebstähle“ müssen Sie nach diesem Urteil also nicht dulden, auch wenn es sich um geringwertige Sachen handelt.
Tolerieren Sie derartige Verstöße nicht. Wenn Sie wegen 1,99 € nicht gleich kündigen wollen, dann führen Sie ein sehr ernstes Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter oder mahnen Sie ihn ab. So machen Sie deutlich, dass Sie bei Vertrauensverstößen sehr empfindlich reagieren.
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