FAQ Expertensystem Mutterschutzrechner Kündigungsfristenrechner Redaktion Newsletter Archiv News Archiv

17.5.2008

Fristlose Kündigung bei Frankieren von Privatpost auf Firmenkosten

Ein Arbeitnehmer verschickte immer mal wieder Privatpost auf Firmenkosten. Insgesamt verursachte er so einen Schaden von 5 €. Das ist doch zu wenig, um kündigen zu können, oder? Falsch!

Der Schaden ist unerheblich – so die Frankfurter Richter. Entscheidend ist vielmehr die kriminelle Energie, die der Arbeitnehmer angewendet hat. Er hat das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht – und da ist es egal, ob es sich um 5 oder um 5.000 € handelt. Deswegen konnte der Arbeitgeber hier auch fristlos kündigen.

Fazit : „Diebstähle“ müssen Sie nach diesem Urteil also nicht dulden, auch wenn es sich um geringwertige Sachen handelt.

Tolerieren Sie derartige Verstöße nicht. Wenn Sie wegen 1,99 € nicht gleich kündigen wollen, dann führen Sie ein sehr ernstes Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter oder mahnen Sie ihn ab. So machen Sie deutlich, dass Sie bei Vertrauensverstößen sehr empfindlich reagieren.


Weitere Kurzmeldungen lesen Sie im „Praxishandbuch Personal“ .

zurück

Druckversion Weiterempfehlung

  Der Verlag AGB Datenschutz Kontakt Links Impressum Sitemap