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17.5.2008

Krankheit schützt nicht vor Kündigung

In dieser Woche geistert ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz durch die Presse, dass bereits im Sommer gefällt wurde, jetzt aber erst den Weg in die Redaktion gefunden hat. Dabei geht es um folgenden, auch für Sie wichtigen Fall:

  • Der vor Gericht klagende Arbeitnehmer war in einem Kleinunternehmen beschäftigt.
  • Er teilte dem Arbeitgeber mit, dass er sich einer Hüftoperation unterziehen müsse und danach voraussichtlich 5 bis 8 Wochen arbeitsunfähig krank sei.
  • Vier Wochen später kündigte der Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber bekam Recht
Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab (AZ.: 2 Sa 373/07). Aufgrund der geringen Betriebsgröße finde das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung. Die Kündigung sei auch nicht sittenwidrig. Das wäre sie nur, wenn sie "ausgehend von dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden ein ethisches Minimum nicht mehr wahre". Für die Tatsache, dass die Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit gestanden habe, gelte das nicht.

Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht zu den Kleinbetrieben gehört: Dieses Urteil zeigt, dass Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer durchaus auch dann eine Kündigung aussprechen können, wenn dieser krank ist – oder krank wird. Entscheidend sind die Gründe.

Eine „krankheitsbedingte Kündigung“ kommt in diesem Fall natürlich nicht in Frage. Denn dazu bedarf es immer einer negativen Zukunftsprognose. Doch was, wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen, während ein Arbeitnehmer krank (oder auch in Urlaub) ist?

In diesem Fall gilt:
Egal, ob Ihr Mitarbeiter zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung in seinem Briefkasten landet, krank oder in Urlaub ist, gilt sie als zugegangen (BAG, Urteil vom 16.03.1988, AZ.: 7 AZR 587/87).

Wichtig : Stellen Sie aber sicher, dass die Kündigung nicht in Verdacht gerät, mit der Krankheit in Zusammenhang zu stehen. Es sei denn, sie kündigen tatsächlich krankheitsbedingt.


Weitere Meldungen finden Sie in „Arbeitsrecht Premium“ .

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