Änderungskündigung

Dies ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot zur Weiterarbeit zu geänderten Vertragsbedingungen.  Der Arbeitnehmer kann a) das Änderungsangebot annehmen, die Kündigung akzeptieren, b) die Änderung ablehnen und die Kündigung gerichtlich angreifen oder c) das Angebot unter Vorbehalt der sozialen Prüfung annehmen. Der Arbeitnehmer fährt in der Regel mit der letzten Wahl am besten. So bleibt ihm auf alle Fälle das Arbeitsverhältnis erhalten.