Arbeitnehmerüberlassung

Hier verleiht ein Unternehmen Arbeitnehmer an andere Unternehmen. Die Leih-Arbeitnehmer arbeiten beim Entleiher, bleiben aber Arbeitnehmer des Verleihers. Dieser zahlt auch den Lohn, bewilligt den Urlaub und führt die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge ab.