Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Sind Arbeitnehmer erkrankt und dadurch arbeitsunfähig, ist dies dem Arbeitgeber sofort anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes einzureichen (Gelber Schein).