Auskunftspflicht

Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber gegenüber bestimmte Offenbarungspflichten. Also eine Auskunftspflicht bezüglich bestimmter Angaben. Darunter fällt z.B. die Sozialversicherungsnummer, die Lohnsteuerklasse, die Adresse, Nebentätigkeiten, der Schulabschluss und Zeugnisse. Grundsätzlich ist die Auskunftspflicht aber gering – eine Schwangerschaft und eine Schwerbehinderung etwa müssen nicht offenbart werden. Kann aber eine Arbeit wegen einer Krankheit definitiv nicht oder nur mit Gefahr für die anderen ausgeführt werden, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber darüber informieren.