Ausschlussfristen

Manche Ansprüche gegen den Arbeitgeber müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, sonst können sie nicht mehr eingefordert werden. Solche Ausschlussfristen sind oft in Arbeitsverträgen bzw. Tarifverträgen verankert. Manchmal auch als doppelte Ausschlussfrist. Erst müssen die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht und bei Ablehnung des Arbeitgebers dann innerhalb einer bestimmen Frist eingeklagt werden. Wichtig: Die Fristen müssen auf alle Fälle mindestens drei Monate betragen, sonst sind sie unwirksam.