Außerdienstliches Verhalten

Außerdienstliches Verhalten, ist das Verhalten außerhalb der Arbeitszeit. Arbeitnehmer können hier grundsätzlich tun, was sie möchten – es also sprichwörtlich auch „krachen lassen“. Der Arbeitgeber kann hier nur abmahnen oder kündigen, wenn das Verhalten Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, wie zum Beispiel ein Polizist der Drogen nimmt. Ein solches außerdienstliches Verhalten muss der Arbeitgeber nicht  tolerieren.