Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist auch als „fristlose Kündigung“ bekannt.

Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Es ist auch eine außerordentliche „fristgemäße“ Kündigung möglich. Das heißt,  das Arbeitsverhältnis endet dann erst nach Ablauf sogenannten sozialen Auslauffrist. In diesen Fällen muss die soziale Auslauffrist der gesetzlichen, tariflichen oder vereinbarten Kündigungsfrist entsprechen.

Eine außerordentliche Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Zum Beispiel wegen Diebstahl, Beleidigung oder sexueller Belästigung.