Aussperrung

Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes. Sie ist üblicherweise die Antwort der Arbeitgeberseite auf einen Streik (Abwehraussperrung) und soll die Kosten des Streiks für die Gewerkschaften erhöhen, da diese mehr Streikgelder bezahlen müssen.

Der Ausdruck ist die Eindeutschung des englischen „Lock-out“ (nach Merriam-Webster’s: erstes Auftreten 1854). Die Maßnahme selbst ist aus Großbritannien übernommen worden.