Lexikon
- Arbeitserlaubnis
Nicht EU-Bürger benötigen in Deutschland eine staatliche Genehmigung, die ihnen die Arbeitstätigkeit in Deutschland gestattet. Ohne Genehmigung handelt es sich um strafbare Schwarzarbeit. Die Erlaubnis ist oft im Aufenthaltstitel enthalten.
- Arbeitsgericht
Neben den ordentlichen Gerichten, den Verwaltungs-, Straf- und Sozialgerichten gibt es die Arbeitsgerichte, die sich ausschließlich mit Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsrecht (Betriebsrat!) an sich beschäftigen.
- Arbeitsgerichtsverfahren
So wird das Verfahren vor den Arbeitsgerichten genannt. Ein Kündigungsschutzverfahren ist ein Arbeitsgerichtsverfahren, wie auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die durch ein Arbeitsgerichtsverfahren ausgetragen werden.
- Arbeitskampf (Streik)
Legen Arbeitnehmer kollektiv die Arbeit nieder, spricht man von einem Streik. Arbeitnehmer sollten hier nicht willkürlich handeln, sondern sich immer einer Gewerkschaft anschließen, die zu einem ordnungsgemäßen Streik aufruft. Denn sonst kann es sich um eine unerlaubte Arbeitsniederlegung handeln, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann.
Unter der folgenden Rufnummer können Sie unsere Rechtsanwälte von