Lexikon
- Arbeitsmangel
Fällt der Beschäftigungsbedarf für einen Arbeitsplatz weg, spricht man von Arbeitsmangel. Arbeitsmangel kann zur (betriebsbedingten) Kündigung führen. Der Arbeitgeber muss aber alle milderen Mittel, wie z. B. Kurzarbeit, Überstundenabbau, ausschöpfen.
- Arbeitspapiere
Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, Arbeitserlaubnis … sind Arbeitspapiere. Diese müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aushändigen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses hat er diese herauszugeben. Allerdings hat er hier keine Schickschuld, der Arbeitnehmer muss sich die Papiere also selbst abholen.
- Arbeitsschutzbestimmungen
Dies sind Bestimmungen, die der Gesunderhaltung (Erhaltung der Gesundheit) der Arbeitnehmer dienen - etwa MuschG, ArbZG, ArSchG und die Regelungen der Unfallversicherungen.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Sind Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist dies sofort dem Arbeitgeber anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes einzureichen (Gelber Schein).
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