Lexikon
- Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis. Die beiderseitigen Pflichten werden hier festgelegt. Der Vertrag muss grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden. Arbeitnehmer sollten schon zu Beweiszwecken immer einen schriftlichen Vertrag verlangen.
- Arbeitsverweigerung
Kommen Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nach, liegt Arbeitsverweigerung vor. Der Arbeitgeber kann diese abmahnen. Allerdings nur, wenn sie grundlos erfolgt. Arbeitnehmer können auch ein Zurückbehaltungsrecht an ihrer Arbeit haben, wenn z. B. der Arbeitgeber mehrmals in Folge den Lohn nicht gezahlt hat.
- Aufhebungsvertrag
Mit ihm einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer sollte sich vor der Unterzeichnung unbedingt sozialversicherungsrechtlich beraten lassen, etwa bei der Arbeitsagentur, da hier Sperrzeiten drohen.
- Auftragsrückgang
Siehe Arbeitsmangel