Lexikon
- Ausgleichsquittung
Siehe Abgeltungsklausel
- Aushilfen
Arbeiten ohne fachspezifische Ausbildung werden von Aushilfen verrichtet. Es handelt sich um einfachste Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Auffüllen von Regalen.
- Auskunftspflichten
Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber gegenüber bestimmte Offenbarungspflichten – etwa Sozialversicherungsnummer, Lohnsteuerklasse, Adresse, Nebentätigkeiten, Schulabschluss, Zeugnisse. Grundsätzlich sind die Auskunftspflichten aber gering - Schwangerschaft und Schwerbehinderung etwa müssen nicht offenbart werden. Kann aber eine Arbeit wegen einer Krankheit definitiv nicht oder nur mit Gefahr für die anderen ausgeführt werden, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber darüber informieren.
- Ausschlussfristen
Manche Ansprüche gegen den Arbeitgeber müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, sonst können sie nicht mehr eingefordert werden. Solche Fristen sind oft in Arbeitsverträgen bzw. Tarifverträgen verankert. Manchmal auch als doppelte Ausschlussfrist. Erst müssen die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht und bei Ablehnung des Arbeitgebers dann innerhalb einer bestimmen Frist eingeklagt werden. Wichtig: Die Fristen müssen auf alle Fälle mindestens drei Monate betragen, sonst sind sie unwirksam.
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