Abmahnung

Eine Abmahnung spricht der Arbeitgeber dann aus, wenn seine Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten verletzt haben, z. B. bei Zuspätkommen. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung Pflicht. Mit der Abmahnung wird der Arbeitnehmer ermahnt und für den Fall der Wiederholung die Kündigung angedroht. Wichtig: Kaum eine Abmahnung ist wirksam – genaue Untersuchung und Prüfung und Androhung der Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann sich lohnen!