Sind Arbeitnehmer erkrankt und dadurch arbeitsunfähig, ist dies dem Arbeitgeber sofort anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes einzureichen (Gelber Schein).