Lexikon
- Befristung
Hier wird das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit eingegangen. Die Befristung kann mit oder ohne Sachgrund erfolgen - ohne Sachgrund aber nur bei erstmaliger Beschäftigung. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden - Ausnahme: Es wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte lieber auf eine solche Regelung verzichten.
- Beleidigung
Eine Beleidigung im Betrieb kann dem Arbeitnehmer eine Abmahnung einbringen, bei groben Beleidigungen auch eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss, bevor er seine Maßnahme trifft, abwägen und auch den Arbeitnehmer Entlastendes berücksichtigen. Auf dem Bau etwa muss er derbere Sprüche tolerieren, als in der Personalabteilung.
- Berufsausbildungsgesetz
Das BBiG befasst sich nur mit der Regelung von Berufsausbildungsverhältnissen. Es enthält z. B. Sonderregelungen zur Kündigung und Probezeit. Der Ausbilder muss es unbedingt beachten.
- Berufsausbildungsverhältnis
So wird das Arbeitsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildendem bezeichnet. Im Ausbildungsverhältnis soll ein junger Mensch einen Beruf erlernen. Deswegen haben Arbeitgeber hier besondere Pflichten – auch die geistige Stärke und der Reifeprozess des Auszubildenden soll gefördert werden.
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