Befristung

Hier wird das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit eingegangen. Die Befristung kann mit oder ohne Sachgrund erfolgen – ohne Sachgrund aber nur bei erstmaliger Beschäftigung. Befristete Arbeitsverhältnisse können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden – Ausnahme: Es wird die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vereinbart. Der Arbeitnehmer sollte lieber auf eine solche Regelung verzichten.