Betriebliche Übung

Zahlt ein Arbeitgeber dreimal in Folge vorbehaltlos eine Sonderzahlung, entsteht eine betriebliche Übung. Für Arbeitnehmer besteht dann ein Anspruch auf die Zahlung – genau so als hätte man die Zahlung im Vertrag vereinbart. Der Arbeitgeber kann sich einseitig nicht mehr von der Zahlungspflicht lösen.