Betriebsgeheimnis

Sind Daten, Rezepte oder Herstellungsprozesse nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich, handelt es sich um Betriebsgeheimnisse. Arbeitnehmer sind hier zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Geheimnispflicht kann eine Kündigung nach sich ziehen. Ob die Verschwiegenheit auch nach dem Arbeitsverhältnis fortbesteht, wird meist arbeitsvertraglich geregelt. Auch ohne Regelung sollte der Arbeitnehmer lieber schweigen – da hier immer Schadensersatzansprüche entstehen können.