Lexikon
- Betriebliche Übung
Zahlt ein Arbeitgeber dreimal in Folge vorbehaltlos eine Sonderzahlung, entsteht eine betriebliche Übung. Für Arbeitnehmer besteht dann ein Anspruch auf die Zahlung - genau so als hätte man die Zahlung im Vertrag vereinbart. Der Arbeitgeber kann sich einseitig nicht mehr von der Zahlungspflicht lösen.
- Betriebsänderung
Wird ein Betrieb eingeschränkt, stillgelegt oder mit einem anderen Betriebsteil zusammengelegt, liegt eine Betriebsänderung vor. Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Meist wird ein Sozialplan/Interessenausgleich vereinbart.
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsgeheimnis
Sind Daten, Rezepte oder Herstellungsprozesse nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich, handelt es sich um Betriebsgeheimnisse. Arbeitnehmer sind hier zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß gegen die Geheimnispflicht kann eine Kündigung nach sich ziehen. Ob die Verschwiegenheit auch nach dem Arbeitsverhältnis fortbesteht, wird meist arbeitsvertraglich geregelt. Auch ohne Regelung sollte der Arbeitnehmer lieber schweigen – da hier immer Schadensersatzansprüche entstehen können.
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