Lexikon
- Betriebsrat
Das ist die Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsrat wird aus der Mitte der Arbeitnehmer gewählt, um gegenüber dem Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.
- Betriebsratsanhörung
Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Zustimmen muss er der Kündigung aber nicht. Der Arbeitgeber muss ihm die Person des zu Kündigenden, Sozialdaten und Kündigungsgründe nennen. Wird die Anhörung nicht oder fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung unwirksam.
- Betriebsurlaub
In auftragsschwachen Zeiten oder regelmäßig zu einem vorbestimmten Zeitpunkt (etwa immer vom 23.12. – 7.1.) kann der Arbeitgeber den Betrieb schließen und alle Arbeitnehmer in den Urlaub schicken. Der Arbeitgeber kann aber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil – etwa zwei Wochen.
- Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse einwirken. Geregelt werden etwa verbindliche Urlaubsregelungen, Weihnachtsgeld oder betriebliches Eingliederungsmanagement.
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