Direktionsrecht

Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmern Weisungen erteilen. Im Arbeitsvertrag rahmenmäßig umschriebene Pflichten darf der Arbeitgeber durch die Weisungen fordern.  Steht z. B. im Arbeitsvertrag nur, dass der Mitarbeiter eine 40 h Woche hat, darf der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit noch per Direktionsrecht festlegen. Hat er die Verteilung schon im Arbeitsvertrag vorgenommen (z. B. die Arbeitszeit ist 09:00 – 18:00 Uhr), hat er sich festgelegt. Für das Direktionsrecht ist kein Raum mehr. Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob der Arbeitgeber sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegt, ob das Direktionsrecht nicht sittenwidrig ist. Je detaillierter der Arbeitsvertrag geregelt ist, umso eingeschränkter ist das Direktionsrecht.