Lexikon

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E-Mail-Nutzung

Arbeitnehmer dürfen den dienstlichen E-Mail-Account grundsätzlich nicht privat nutzen, es sei denn der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich erlaubt. Die Privatnutzung sollte auch dann auf ein Minimum beschränkt werden. Bei Verstoß gegen eine betriebliche Nutzungsregelung droht eine Abmahnung. Der Arbeitgeber darf private E-Mails grundsätzlich nicht lesen.

Eingliederungsmanagement

Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen im Kalenderjahr am Stück oder unterbrochen häufig erkrankt, so dass die sechs Wochen im Kalenderjahr überschritten werden, muss  ihnen der Arbeitgeber ein Eingliederungsmanagement anbieten: Ein betriebliches auf den Einzelfall abgestimmtes System, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Der Arbeitnehmer muss es aber nicht durchführen, er tut aber gut daran, da es ihm auf lange Sicht den Arbeitsplatz erhalten kann.

Einmalzahlungen

Das sind Sonderzahlungen, die der Arbeitgeber tätigt, wie Weihnachts-  oder Urlaubsgeld. Arbeitnehmer sollten hier auf eine Gleichbehandlung achten und bei einer sachgrundlosen Ungleichbehandlung die Gleichstellung einfordern. Ebenfalls sollte der Arbeitnehmer darauf achten, ob eine betriebliche Übung entstanden ist.

Einstellungsfragebogen

Dies ist ein vorgefertigter Fragebogen, der Arbeitnehmern vor allem im Vorstellungsgespräch vorgelegt wird. Abgefragt werden Alter, Vortätigkeiten, oft auch Gewerkschaftszugehörigkeit … Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass der Arbeitgeber keine verbotenen Fragen stellt, wie nach einer Schwangerschaft oder einer Gewerkschaftszugehörigkeit.

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