E-Mail-Nutzung

Arbeitnehmer dürfen den dienstlichen E-Mail-Account grundsätzlich nicht privat nutzen, es sei denn der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich erlaubt. Die Privatnutzung sollte auch dann auf ein Minimum beschränkt werden. Bei Verstoß gegen eine betriebliche Nutzungsregelung droht eine Abmahnung. Der Arbeitgeber darf private E-Mails grundsätzlich nicht lesen.