Lexikon
- Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Elternzeit gehen, sich also eine Auszeit nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Wird die Sonderzahlung Welche Sonderzahlung? nur am Bestand des Arbeitsverhältnisses festgemacht, haben auch die Mitarbeiter in Elternzeit einen Anspruch hierauf.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen, danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.
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