Fürsorgepflicht

In § 618 BGB ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verankert. Es ist eine Schutzpflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsstätte so gestalten, dass Gefahren für den Arbeitnehmer möglichst ausgeschaltet werden. So muss der Arbeitgeber alle Arbeitsschutzgesetze beachten.