Lexikon

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Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig Beschäftigte sind die so genannten Mini-Jobber oder 400-€-Kräfte. Diese  Beschäftigungsverhältnisse sind steuer- und sozialversicherungsbegünstigt, wenn der Arbeitnehmer maximal 4.800 € im Jahr verdient wird. Für den Arbeitnehmer ist besonders wichtig, dass er ein vollwertiger Arbeitnehmer ist, also auch alle Schutzrechte beanspruchen kann, wenn er auf 400-€-Basis arbeitet.

Gesetzliche Kündigungsfrist (Verweis Kündigungsfrist)

Siehe Kündigungsfrist

Gleichbehandlungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Im AGG ist der Diskriminierungsschutz für Arbeitnehmer geregelt. Kein Arbeitnehmer darf aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer anderer Arbeitnehmer. Bei einer Diskriminierung hat der Arbeitnehmer ein Beschwerderecht, einen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch. Der Arbeitgeber kann sich aber rechtfertigen, wenn er für die Ungleichbehandlung einen sachlichen Grund hatte.

Gleitende Arbeitszeit

Nicht immer ist die Arbeitszeit im Betrieb starr geregelt, etwa von 9:00 bis 17:00 Uhr. Vielmehr kann der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vorgeben, etwa von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Wann die Arbeitnehmer davor anfangen und danach aufhören, wird Ihnen freigestellt. Der Arbeitgeber gibt nur die Kernarbeitszeit vor und die täglich grundsätzlich zu leistenden Arbeitsstunden, z. B. acht. Macht ein Arbeitnehmer an einem Tag die acht Stunden nicht voll, werden ihm Minusstunden im Arbeitszeitkonto verbucht. Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als acht Stunden, erhält er Plusstunden. Die Plusstunden können dann in Freizeit abgebaut, die Minusstunden müssen dann aufgearbeitet werden.

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