Gütetermin

Vor den Arbeitsgerichten wird im Fall einer Klage immer zunächst ein Gütetermin angesetzt. Der Einzelrichter versucht hier eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, gibt es einen Kammertermin. Das ist die eigentliche Streitverhandlung – mit dem Einzelrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.