Lexikon

5 - 6 von 6 Einträgen
Gratifikationen

Gratifikationen sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, etwa ein 13. Monatsgehalt oder ein Weihnachtsgeld.

Gütetermin

Vor den Arbeitsgerichten wird im Fall einer Klage immer zunächst ein Gütetermin angesetzt. Der Einzelrichter versucht hier eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, gibt es einen Kammertermin. Das ist die eigentliche Streitverhandlung – mit dem Einzelrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

5 - 6 von 6 Einträgen

Sie benötigen sofort und schnell eine rechtssichere Auskunft?

Dann lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Anwälte beraten.

Unter der folgenden Rufnummer können Sie unsere Rechtsanwälte von
Montag bis Freitag von 9.00 - 19.00 Uhr
erreichen:

0900-1000957

(nur 1,99 € pro Minute a. d. deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunk- und Auslandsverbindungen können abweichen)

>> Kostenloser Download: Gesprächsvorbereitung      Weitere Informationen

Arbeitsrecht-Shop

Schnell & Einfach:
eBooks und/ oder Vorlagen auswählen, bezahlen, herunterladen
und fertig.

Weiter zum Shop