Haftung des Arbeitnehmers (Arbeitnehmerhaftung)

Schädigt ein Arbeitnehmer das Eigentum des Arbeitgebers, ist er ihm grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Allerdings kann dies zu groben Unbilligkeiten führen. Ein Facharbeiter beschädigt eine teure Maschine – diesen Schaden wird der Arbeitnehmer niemals durch sein Gehalt abgelten können. Also wurde der Grundsatz der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung entwickelt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht, bei Absicht und grober Fahrlässigkeit meist voll, ansonsten erfolgt Schadensteilung. Der Arbeitgeber muss das Arbeitnehmerverschulden nachweisen.