Integrationsamt

Integrationsämter sind Behörden, die vor allen Dingen dem Schutz schwerbehinderter und behinderter Menschen dienen. Sie geben diesen Menschen eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben, sichern den besonderen Kündigungsschutz Schwerbehinderter und erheben die Ausgleichsabgabe. Will der Arbeitgeber einen Schwerbehinderten kündigen, benötigt er hierzu die Zustimmung des Integrationsamts. Sonst ist seine Kündigung unwirksam.