Lexikon

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Jobsharing

Hier teilen sich Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz. Dabei können sie völlig unterschiedliche Arbeitsgebiete betreuen oder auch das Gleiche machen. Der Arbeitsplatz bzw. dessen Benutzung wird zeitlich geteilt – Montag bis Mittwoch Frau ..., Donnerstag und Freitag Herr ... Es kann aber auch jede andere beliebige zeitliche Teilung erfolgen.

Jugendliche

Jugendlich sind Arbeitnehmer, die schon 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendliche dürfen im Betrieb nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden, da sie unter dem Schutz des JArbSchG stehen. Das heißt, sie dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen  arbeiten und auch in der Nacht nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden. Außerdem haben sie längere Ruhepausen als Erwachsene.

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