Jugendliche

Jugendlich sind Arbeitnehmer, die schon 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Jugendliche dürfen im Betrieb nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden, da sie unter dem Schutz des JArbSchG stehen. Das heißt, sie dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen  arbeiten und auch in der Nacht nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden. Außerdem haben sie längere Ruhepausen als Erwachsene.