Lexikon

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Kettenarbeitsvertrag / Kettenbefristung

Mehrere befristete Verträge hintereinander sind so genannte Kettenbefristungen. Wird hier aus unterschiedlichen sachlichen Gründen befristet, ist dies rechtlich kein Problem. Ohne sachlichen Grund darf aber nur bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten befristet werden. Bei Überschreiten der 24 Monate entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, was für den Arbeitnehmer natürlich von Vorteil sein kann.

Klagefrist

Manchmal bestimmt das Gesetz eine Frist, innerhalb derer ein Recht zwingend gerichtlich geltend gemacht werden muss. Lässt der Arbeitnehmer diese Frist vorwerfbar, also absichtlich oder aus Faulheit, Fahrlässigkeit verstreichen, droht Rechtsverlust. Am wichtigsten für den Arbeitnehmer ist die Drei-Wochen-Frist (siehe dort). Achtung: Der Arbeitnehmer hat auch zu verantworten, wenn sein Anwalt oder der Vertreter der Gewerkschaft die Frist versäumt. Eine Kontrolle ist hier also unumgänglich.

Kleinbetrieb

Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Schwellenwerte. Erreicht ein Arbeitgeber eine bestimmte Beschäftigungszahl nicht, ist er ein Kleinbetrieb, was zur Folge hat, dass einzelne Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts nicht anwendbar sind. So gilt das Kündigungsschutzgesetz erst ab mehr als zehn Beschäftigten.

Kündigung

Als Kündigung wird die Erklärung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verstanden, mit der das Arbeitsverhältnis einseitig beendet wird. Wichtig ist es hier die Schriftform. Es ist immer ein Originalschreiben mit Originalunterschrift zu übergeben, da die Kündigung sonst unwirksam ist. Der Arbeitnehmer sollte den Zugang der Kündigung sicher stellen -  die Kündigung also am besten vor Zeugen im Betrieb übergeben. Kündigt der Arbeitgeber, und will er sich dabei den Empfang vom Arbeitnehmer quittieren lassen, sollte der Arbeitnehmer das Empfangsbekenntnis nicht unterschreiben. Denn der Arbeitgeber muss den Zugang beweisen. Warum sollte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit der Unterschrift den Beweis quasi frei Haus liefern?

 

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