Lexikon
- Kündigungsberechtigung
Aussprechen kann die Kündigung der Arbeitgeber oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter. Ist die Bevollmächtigung nicht offenkundig, sollte der Arbeitnehmer die Vorlage einer Originalvollmacht verlangen. Kann der Bevollmächtigte diese nicht vorlegen, sollte der Arbeitnehmer die Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage sofort zurückweisen.
- Kündigungserklärung
Siehe Kündigung
- Kündigungsfristen
Mit einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, es wird eine Frist eingehalten, bis zu deren Ablauf der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss (Kündigungstermin). Die gesetzliche Kündigungsfrist findet sich in § 622 BGB. In Tarifverträgen, oder auch im Arbeitsvertrag können andere Fristen vereinbart sein.
- Kündigungsgrund
Der Kündigungsgrund ist die Motivation bzw. der Anlass des Arbeitgebers für die Kündigung.
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