Kündigungsfristen

Mit einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, es wird eine Frist eingehalten, bis zu deren Ablauf der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss  (Kündigungstermin). Die gesetzliche Kündigungsfrist findet sich in § 622 BGB. In Tarifverträgen, oder auch im Arbeitsvertrag können andere Fristen vereinbart sein.