Mit einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort, es wird eine Frist eingehalten, bis zu deren Ablauf der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden muss (Kündigungstermin). Die gesetzliche Kündigungsfrist findet sich in § 622 BGB. In Tarifverträgen, oder auch im Arbeitsvertrag können andere Fristen vereinbart sein.