Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer (auch: Leiharbeiter genannt) ist man, wenn am als Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen wird. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Verleiher. Als Leiharbeitnehmer steht man also in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher und der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Weitere Synonyme sind Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit.

Siehe auch Arbeitnehmerüberlassung