Lohnpfändung

Kann ein Arbeitnehmer eine Schuld nicht mehr begleichen, kann sein Gläubiger einen Titel erwirken, in dem er den Arbeitslohn des Arbeitnehmers vollstrecken kann. Der Arbeitgeber ist hier gehalten, einen Teil des Lohns direkt an den Schuldner zu überweisen. Dem Arbeitnehmer verbleiben unpfändbare Lohnbestandteile.