Lexikon
- Mobbing
Wird ein Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten dauerhaft und regelmäßig schikaniert, blamiert oder angegriffen, liegt Mobbing vor. Mobbing ist immer zielgerichtet. Der Kollege soll „fertig gemacht werden“. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss den Kollegen schützen, die Mobber abmahnen und / oder kündigen.
- Mutterschutz
Ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach dürfen (werdende) Mütter nicht mehr gegen ihren Willen beschäftigt werden. In den 8 Wochen nachher auch nicht, wenn sie es wollen. Es besteht ein Beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter und Kind (= Mutterschutz).
- Mutterschutzgesetz
Dies ist das Regelwerk zum Schutz Schwangerer und junger Mütter. Hier sind folgende Punkte geregelt:
- wann Schwangere arbeiten dürfen
- wann Schwangere nicht arbeiten dürfen
- welche Aufgaben Schwangere noch ausführen dürfen
- die Höhe des Mutterschaftsgeldes
- der besondere Kündigungsschutz nach § 9 MuschG
Der Arbeitgeber kann einer Schwangeren nicht ohne Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamts kündigen.
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