Lexikon

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Öffentlicher Dienst

Wer in einem öffentlich rechtlichen Arbeitsverhältnis steht, ist im öffentlichen Dienst tätig. Es gibt dort Beamte und Angestellte.

Ordentliche Kündigung

Eine fristgemäße Kündigung wird als ordentlich bezeichnet, weil es das Gesetz als den Regelfall ansieht, dass ein Arbeitsverhältnis mit einer gewissen Kündigungsfrist gekündigt wird. Im Gegensatz dazu gibt es die  außerordentliche Kündigung, die nur aus wichtigem Grund erfolgen darf.

Outsourcing

Entscheidet sich der Arbeitgeber, bestimmte Betriebsaufgaben nicht mehr selbst zu betreiben, sondern von Externen erledigen zu lassen, spricht man von Auslagerung bzw. Outsourcing. Paradebeispiel ist die Buchhaltung, die oft nicht mehr betriebsintern erledigt wird.

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