Ordentliche Kündigung

Eine fristgemäße Kündigung wird als ordentlich bezeichnet, weil es das Gesetz als den Regelfall ansieht, dass ein Arbeitsverhältnis mit einer gewissen Kündigungsfrist gekündigt wird. Im Gegensatz dazu gibt es die  außerordentliche Kündigung, die nur aus wichtigem Grund erfolgen darf.