Lexikon

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Personalakte

In dieser Akte sammelt der Arbeitgeber alle für das Arbeitsverhältnis relevanten Daten und Unterlagen des Arbeitnehmers – etwa den Arbeitsvertrag, die Bewerbungsunterlagen, die Arbeitspapiere, aber auch Abmahnungen … Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Einsicht in die Personalakte, er kann zur Einsichtnahme auch ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Arbeitnehmer sollte darauf achten, dass der Arbeitgeber besonders sensible Daten (etwa Krankheitsatteste) gesondert verwahrt. Der Arbeitgeber muss den Kreis der Zugangsberechtigten zur Personalakte so klein wie möglich halten.

Personalrat

Wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft den Betriebsrat haben, haben auch Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Beschäftigtenvertretung – den Personalrat.

Personenbedingte Kündigung (Kündigung – personenbedingte)

Siehe Kündigung - personenbedingte

Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz ist ein relativ junges Arbeitnehmerschutzrecht. Arbeitnehmer haben das Recht auf Freistellung von bis zu sechs Monaten, wenn sie diese Zeit benötigen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Achtung: Hier gibt es einen Schwellenwert. Arbeitgeber, die in der Regel weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen keine langfristige Freistellung gewähren.  Freigestellte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit haben Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen. Der Arbeitnehmer hat hier die Pflicht, seinen Arbeitgeber über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer ohne schuldhaftes Zögern zu informieren.

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