Prozessrechtsarbeitsverhältnis

Reicht ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage ein, kann es sein, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch andauert. Der Arbeitgeber ist hier im Dilemma: Er muss den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen. Stellt sich dann aber heraus, dass die Kündigung unwirksam war, ist er in Annahmeverzug geraten und muss den Lohn für die abgelaufene Zeit nach der Kündigungsfrist nachzahlen. Der Arbeitnehmer ist auch im Unklaren: Wird er weiterbeschäftigt oder nicht? Die Lösung: ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Abschluss des Verfahrens.