Lexikon
- Probezeit
Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate. Sie vor allem ist ein Testlauf für den Arbeitgeber: Passt der Arbeitnehmer wirklich ins Team? Über dem Arbeitnehmer schwebt hier ein Damoklesschwert: Der Arbeitgeber kann an jedem Tag der Probezeit mit einer kurzen Frist von zwei Wochen kündigen. Dies auch noch am letzten Tag der Probezeit! Allerdings kann auch der Arbeitnehmer die Probezeit nutzen. Gefällt es ihm bei dem neuen Arbeitgeber nicht so gut, kann auch er die kurze Kündigungsfrist nutzen.
- Prozessrechtsarbeitsverhältnis
Reicht ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage ein, kann es sein, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch andauert. Der Arbeitgeber ist hier im Dilemma: Er muss den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen. Stellt sich dann aber heraus, dass die Kündigung unwirksam war, ist er in Annahmeverzug geraten und muss den Lohn für die abgelaufene Zeit nach der Kündigungsfrist nachzahlen. Der Arbeitnehmer ist auch im Unklaren: Wird er weiterbeschäftigt oder nicht? Die Lösung: ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Abschluss des Verfahrens.
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