Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz ist ein relativ junges Arbeitnehmerschutzrecht. Arbeitnehmer haben das Recht auf Freistellung von bis zu sechs Monaten, wenn sie diese Zeit benötigen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Achtung: Hier gibt es einen Schwellenwert. Arbeitgeber, die in der Regel weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigen, müssen keine langfristige Freistellung gewähren.  Freigestellte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit haben Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen. Der Arbeitnehmer hat hier die Pflicht, seinen Arbeitgeber über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer ohne schuldhaftes Zögern zu informieren.