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Rückzahlungsklauseln

Rückzahlungsklauseln sind eine Absicherung für den Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung haben zukommen lassen. Endet das Arbeitsverhältnis bevor sich die Kosten amortisiert haben, kann der Arbeitgeber Rückzahlung verlangen. Die Klauseln müssen aber verhältnismäßig sein. So ist eine Rückzahlung nicht möglich, wenn betriebsbedingt gekündigt wird. Denn hier beendet ja der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus einem von ihm gesetzten Grund. Es wäre unfair hier vom Arbeitnehmer die Rückzahlung zu verlangen. Der Arbeitgeber bleibt in diesem Fall auf seinen Kosten sitzen. Außerdem muss eine Quotelung = Reduzierungsvorschrift vorhanden sein – je länger der Arbeitnehmer im Betrieb verbleibt, desto mehr muss der Rückzahlungsbetrag schrumpfen. Bei Fortbildungen ist eine Rückzahlung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer durch die Fortbildungsmaßnahme  einen echten Vorteil erlangt, er also auch für andere Arbeitgeber attraktiver wird.

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